**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Biber‑Sanierung e.U.**

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Biber‑Sanierung e.U. gegenüber Privatkunden und Firmenkunden. Sie umfassen sämtliche Sanierungs‑, Renovierungs‑ und Bauleistungen sowie organisatorische Tätigkeiten, die im Rahmen eines Projekts erbracht werden.

 

2. Leistungsumfang

Biber‑Sanierung führt Sanierungs‑ und Renovierungsarbeiten eigenständig durch und arbeitet zusätzlich mit ausgewählten Subunternehmen zusammen. Leistungen im Bereich Gas, Wasser und Strom werden ausschließlich durch konzessionierte Partnerfirmen ausgeführt.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

4. Preise und Zahlung

Alle Zahlungen erfolgen direkt an Biber‑Sanierung. Preisangaben sind grundsätzlich Nettopreise, sofern nicht anders angegeben. Zahlungsfristen werden im Angebot oder der Rechnung festgelegt und sind verbindlich.

Bei Zahlungsverzug ist Biber‑Sanierung berechtigt, Verzugszinsen sowie entstandene Mahnkosten zu verrechnen.

 

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Eigene Leistungen

Für Leistungen, die direkt durch Biber‑Sanierung erbracht werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

5.2 Leistungen von Subunternehmen

Für Leistungen, die durch Subunternehmen ausgeführt werden, übernimmt die jeweilige Partnerfirma die Gewährleistung und Haftung. Biber‑Sanierung bleibt jedoch Ansprechpartner für den Kunden und unterstützt bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen.

5.3 Haftungsbeschränkung

Biber‑Sanierung haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

6. Termine und Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Krankheit, behördliche Vorgaben oder durch den Kunden verursachte Verzögerungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

 

7. Stornierung und Projektunterbrechung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits entstandene Kosten (Material, Arbeitszeit, Subfirmen, Planung) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Unterbrechungen des Projekts durch den Kunden können zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere für erneute Anfahrten, Neuplanung oder Terminverschiebungen.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig bereitgestellt werden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu Mehrkosten führen.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Projekts verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Leistungserbringung notwendig (z. B. Subfirmen).

 

10. Foto‑ und Dokumentationsrechte

Biber‑Sanierung ist berechtigt, Fotos zur technischen Dokumentation anzufertigen. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Biber‑Sanierung.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt österreichisches Recht.